Kein Anspruch des Betriebsrats auf unabhängigen Internetzugang

 

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten.

 

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 20. April 2016 - 7 ABR 50/14

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht Nr. 18/16