10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das AGG verbietet grundsätzlich jegliche unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung im Berufs- und Arbeitsleben wegen: der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,          des Alters oder der sexuellen Identität. Lesen Sie hierzu unseren entsprechenden Beitrag unter Arbeitsrecht von A-Z