Nach einer Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vom 14.09.2016 verstößt der Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Verträge zur Deckung eines dauerhaften Bedarfs im Bereich der Gesundheitsdienste gegen Unionsrecht. Die Verwendung solcher Verträge kann nur damit gerechtfertigt werden, dass ein zeitweiliger Bedarf gedeckt werden muss. In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde die Tätigkeit einer Krankenschwester mittels identisch formulierter befristeter Arbeitsverträge siebenmal verlängert, weshalb hier nach Auffassung des EuGH offensichtlich nicht von einem bloß zeitweiligen Bedarf des Arbeitgebers ausgegangen werden könne.
EuGH , Urteil vom 14.09.2016 - C-16/15
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 96/16