Fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

 

Ein Berufskraftfahrer darf seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin („Crystal Meth“) gefährden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde.

 

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - 

 

Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 57/16