Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 26. Oktober 2016 entschieden, dass eine tarifliche Regelung, die die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren bei fünfmaliger Verlängerungsmöglichkeit zulässt, wirksam ist.
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 -
Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 58/16