Kündigungsschutz bei Entlassungsverlangen des Betriebsrats

 

Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung nach § 104 Satz 2 BetrVG verlangen. Ist einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats in einem solchen Gerichtsverfahren rechtskräftig aufgegeben worden, einen Arbeitnehmer zu entlassen, liegt für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor.

 

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28. März 2017 - 2 AZR 551/16 -

 

Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 19/17