Ausschlussklauseln und Mindestlohn

 

Nimmt eine Ausschlussfrist Ansprüche wegen des gesetzlichen Mindestlohns nicht aus, führt dies nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Nürnberg nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Ausschlussfrist. Die Ausschlussfrist ist vielmehr nur insoweit unbeachtlich, als Ansprüche auf Mindestlohn tangiert sind. Diese Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, vielmehr wurde  Revision beim BAG eingelegt (Az. 9 AZR 262/17). Es bleibt daher abzuwarten, ob das BAG diese Auffassung des LAG Nürnberg bestätigt oder die Ausschlussklausel als insgesamt unwirksam erachtet.

 

LAG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2017, Aktenzeichen: 7 Sa 560/16

 

Quelle: Arbeitsgerichtsbarkeit Bayern, veröffentlichte Entscheidungen