Zulässige Befristung des Arbeitsvertrags im Profifußball

 

Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga regelmäßig wirksam ist. Denn nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Diese gesetzliche Ausnahmeregelung hat das BAG nunmehr für den Profifußball angewendet. Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet.

  

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 -

 

Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 2/18