Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

 

Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte.

 

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 -

 

Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 17/18