Eine individualvertraglich vereinbarte Vergütung nach tariflichen Grundsätzen kann durch eine Betriebsvereinbarung grundsätzlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden.
BAG Urteil vom 11. April 2018 - 4 AZR 119/17 -
Quelle: Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 18/18