Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar

 

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit seinem Urteil vom 6. November 2018 bestätigt. Danach geht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tod unter.

 

EuGH Urteil vom 6. November 2018 in den verbundenen Rechtssachen C-569/16 und C-570/16 Stadt Wuppertal / Maria Elisabeth Bauer und Volker Willmeroth / Martina Broßonn

 

 

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 164/18