Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit seinem Urteil vom 6. November 2018 bestätigt. Danach geht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tod unter.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 164/18