Die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglichende Regelung, den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß § 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 -