Am 1. August 2022 tritt eine Änderung des Nachweisgesetzes (NachweisG) in Kraft. Danach werden die Pflichten des Arbeitgebers zur schriftlichen Abfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen deutlich ausgeweitet und verschärft.
Am 1. August 2022 tritt eine Änderung des Nachweisgesetzes (NachweisG) in Kraft. Danach werden die Pflichten des Arbeitgebers zur schriftlichen Abfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen deutlich ausgeweitet und verschärft.