NEUE REGELUNGEN FÜR ARBEITSVERTRÄGE AB 1. AUGUST 2022

 

Am 1. August 2022  tritt eine Änderung des Nachweisgesetzes (NachweisG) in Kraft. Danach werden die Pflichten des Arbeitgebers zur schriftlichen Abfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen deutlich ausgeweitet und verschärft. 

 

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