Urlaubstage verjähren nicht automatisch nach drei Jahren

 

Das Recht der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den ein Arbeitnehmer für einen Bezugszeitraum erworben hat, nach Ablauf einer Frist von drei Jahren verjährt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht tatsächlich in die Lage versetzt hat, diesen Anspruch wahrzunehmen.

 

Quelle: EuGH Urteil vom 22.09.2022 - Aktenzeichen C-120/21 LB