Bei Ärzten besteht die fachärztliche Spezialisierung bereits seit langer Zeit, ist in der Öffentlichkeit weithin bekannt und wird auch entsprechend nachgefragt. Demgegenüber ist die entsprechende
Fachausrichtung der Rechtsanwälte in Form der Fachanwaltsbezeichnung noch immer einem Großteil der Rechtsuchenden nicht geläufig.
Unser Arbeitsrechtsteam besteht ausschließlich aus Fachanwälten für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt
bzw. Fachanwältin für Arbeitsrecht darf von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur an solche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vergeben werden, die sich durch besondere theoretische Kenntnisse
und praktische Erfahrungen auf dem
Rechtsgebiet des Arbeitsrechts besonders qualifiziert haben. Zudem ist der Fachanwalt bzw. die Fachanwältin
für Arbeitsrecht verpflichtet, sich durch kontinuierliche Weiterbildung stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Im Unterschied zu der Angabe von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten, die auf eigener Einschätzung des jeweiligen Rechtsanwaltes beruhen, liegt somit der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung
für Arbeitsrecht die Beurteilung eines unabhängigen Gremiums der Rechtsanwaltskammer zugrunde.