Fachanwalt / Fachanwälte - Spezialisten für das Arbeitsrecht


Fachanwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf, RA Sabine Riese und RA André H. Tüffers
Fachanwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf, RA Sabine Riese und RA André H. Tüffers

Bei Ärzten besteht die fachärztliche Spezialisierung bereits seit langer Zeit, ist in der Öffentlichkeit weithin bekannt und wird auch entsprechend nachgefragt. Demgegenüber ist die entsprechende Fachausrichtung der Rechtsanwälte in Form der Fachanwaltsbezeichnung noch immer einem Großteil der Rechtsuchenden nicht geläufig.

 

Unser Arbeitsrechtsteam besteht ausschließlich aus Fachanwälten für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Arbeitsrecht darf von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur an solche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vergeben werden, die sich durch besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts besonders qualifiziert haben. Zudem ist der Fachanwalt bzw. die Fachanwältin für Arbeitsrecht verpflichtet, sich durch kontinuierliche Weiterbildung stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Im Unterschied zu der Angabe von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten, die auf eigener Einschätzung des jeweiligen Rechtsanwaltes beruhen, liegt somit der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht die Beurteilung eines unabhängigen Gremiums der Rechtsanwaltskammer zugrunde.

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