Presse

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht - Düsseldorf


Artikel zum Thema Elternzeit im Handelsblatt

Frau Rechtsanwältin Riese von unserem Arbeitsrechtsteam zum Thema Elternzeit im Handelsblatt.

 

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/elternzeit-das-gilt-fuer-vaeter/29534652.html

 

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Unser Arbeitsrechtsteam in der Wirtschaftswoche vom 21.12.2017

8 Fragen zum Thema Resturlaub

 

Darf  Resturlaub ins Folgejahr mitgenommen werden? Diese und weitere Fragen beantwortet der Fachanwalt für Arbeitsrecht André H. Tüffers.

 

Bis wann müssen Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub nehmen?

 

André Tüffers: Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

 

Angenommen, einer dieser Gründe trifft zu. Wie viel Zeit habe ich im folgenden Jahr, um den Urlaub zu nehmen?

 

Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Diese „gesetzliche Befristungsregelung“ ist so im deutschen Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Diese „Befristungsregelung“ gilt auch für den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden vertraglichen „Mehrurlaub“. Hierfür dürfen im Arbeits-und/oder Tarifvertrag jedoch abweichende Regelungen getroffen werden.

 

Können Arbeitnehmer etwas tun, wenn der Arbeitgeber die Übertragung der Urlaubstage auf das nächste Jahr verweigert?

 

Der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch gegebenenfalls über eine Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen.

 

Wie viele Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer im Jahr mindestens zu?

 

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in der 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage und in der 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage pro Jahr.

 

Was passiert mit dem Resturlaub bei Arbeitsunfähigkeit?

 

Im Fall der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit gilt: War ein Arbeitnehmer aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gehindert, den Urlaub im Urlaubsjahr und im Übertragungszeitraum zu nehmen, so verliert er seine Urlaubsansprüche erst mit Ablauf von 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres. Hier ein Beispiel: Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit im Jahre 2017 und im Übertragungszeitraum bis 31.03.2018 verfällt der Urlaub aus dem Kalenderjahr 2017 erst mit Ablauf des 31.03.2019. Ist die Krankheit allerdings auskuriert und der Arbeitnehmer kann wieder arbeiten, dann ist er verpflichtet, den Urlaub innerhalb der üblichen Fristen zu nehmen.

 

Thema Elternzeit: Ein Mitarbeiter hat es nicht geschafft, den verbleibenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit zu nehmen. Welche Ansprüche hat er?

 

Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Entsprechende Regelungen gelten für die Mutterschutzfristen.

 

Wie sollten Arbeitnehmer reagieren, wenn es ihnen aus betrieblichen Gründen verweigert wird, ihren Resturlaub im Dezember abzubauen?

 

Die Arbeitnehmer sollten den Urlaub rechtzeitig beantragen und – aus Beweiszwecken – auf einer schriftlichen Ablehnung des Urlaubs „aus betrieblichen Gründen“ bestehen.

 

Können Urlaubstage auch durch Ausgleichszahlungen ausgeglichen werden?

 

Nach dem deutschen Urlaubsrecht ist der gesetzliche Urlaubsanspruch zwingend und soll der Erholung dienen. Es ist daher weder ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaub zulässig, noch ist es zulässig, diesen im bestehenden Arbeitsverhältnis durch Zahlungen abzugelten. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Nur in diesem Fall darf der restliche Urlaub „ausbezahlt“ werden.

 

Hier geht es direkt zum Beitrag der WirtschaftsWoche:

 

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/arbeitsrecht-8-fragen-zum-thema-resturlaub/20761360.html

  

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